Rechtsextreme Erkennungszeichen

Aufklärung über rechtsextreme Symbole, Zahlencodes und Parolen

Symbole
Zahlencodes

Hakenkreuz

Das Hakenkreuz war das Symbol der NSDAP. Die Verwendung ist in Deutschland in allen Varianten – die dem Hakenkreuz zum Verwechseln ähnlich sind – strafbar.

Siegrune/sigrune

Die einfache Siegrune war im NS-Regime ein Emblem des „Deutschen Jungvolkes“ der Hitlerjugend. Die doppelte war Symbol der „Schutzstaffel“ (SS). Die Verwendung der einfachen sowie der doppelten Version ist strafbar.

Totenkopf (SS)

Die folgenden Symbole sind Erkennungszeichen der extremen Rechten, welche häufig in der Szene verwendet werden und teilweise strafbar sein können.

Schwarze sonne

Die „Schwarze Sonne“ ist ein von der SS in der Wewelsburg eingelassenes Bodenmosaik und in der rechtsextremen Szene beliebt als z.B. Tattoo. Sie ist in Verbindung mit einer verbotenen Organisation strafbar.

triskele

Keltenkreuz

Die „Triskele“ wird unter anderem von südafrikanischen Rassisten genutzt und von deutschen Rechtsextremisten anstelle des Hakenkreuzes verwendet. Ob die Verwendung strafbar ist, hängt vom konkreten Einzelfall ab. In Verbindung mit einer verbotenen Organisation ist sie jedoch strafbar.

Das Keltenkreuz wurde von der verbotenen rechtsextremen „Volkssozialistische Bewegung Deutschlands/Partei der Arbeit“ (VSBD/PdA) als Ersatz für das Hakenkreuz verwendet. Seine Verwendung ist grundsätzlich strafbar, außer der Kontext ist klar unverfänglich.

Der Totenkopf war Uniformabzeichen der SS-Verbände. Als Symbol einer verbotenen Organisation ist dieser deshalb strafbar.

wolfsangel

Die Wolfsangel war Emblem der 1982 verbotenen Jugendorganisation „Junge Front“ (JF). Sie ist in Verbindung mit einer verbotenen Organisation strafbar. Davon unabhängige Verwendungen sind nicht strafbar.

odalrune

Die Odalrune wurde von der verbotenen Wiking-Jugend und der SS-Division „Prinz Eugen“ verwendet. Ihre Nutzung ist strafbar, wenn ein Bezug zu verbotenen Organisationen erkennbar ist – nicht aber bei klar abweichendem, legalem Kontext.

Reichskriegsflagge

Die Reichskriegsflagge mit Hakenkreuz wurde von den Nationalsozialisten von 1935 bis 1945 verwendet. Ihre Verwendung ist strafbar.

white power

Der Slogan „White Power“ und die geballte weiße Faust gehören zu keiner festen Organisation, werden aber ausschließlich von Rechtsextremisten genutzt.

hammerskins

Die zwei gekreuzten Zimmermannshämmer sind Symbole der rechtsextremistischen Skinhead-Gruppierung „Hammerskins“ und werden nur von Rechtsextremisten getragen.

ku kux klan

Das Kreuz des US-Amerikanischen „Ku Kux Klan“ beinhaltet einen Blutstropfen, welche für die angebliche Reinheit des weißen Bluts steht. Das Kreuz wird ausschließlich von Rechtsextremisten verwendet.

88

28

14

18

Die folgenden Zahlencodes werden von Rechtsextremist*innen genutzt, um rechtsextreme oder auch verbotene Begriffe oder Parolen zu verschleiern.

Die Zahl 88 steht für "Heil Hitler". Die 8 steht jeweils für den achten Buchstaben im Alphabet (H).

Die Zahl 18 steht für "Adolf Hitler". Die 1 steht für den ersten Buchstaben im Alphabet (A), die 8 für den achten Buchstaben (H)

Die Zahl 14 steht für die rassistische Parole Fourteen Words: „We must secure the existence of our people and a future for white children“.

Die Zahl 28 steht für das rechtsextreme Netzwerk „Blood & Honour“ (B = 2, H = 8) und dient als Ersatz für die strafbare Abkürzung „B & H“

Parolen

Die folgenden Parolen der „Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei“ (NSDAP) und der ihr angeschlossenen Verbände. Ihre öffentliche Verwendung und Verbreitung sind strafbar.

„Sieg Heil“ (Parteitags- und Massenparole)
„Heil Hitler“, „Deutscher Gruß“ oder „Hitler-Gruß“
(Grußform mit ausgestrecktem rechten Arm – auch ohne Worte)
„Mit deutschem Gruß“ (briefliche Grußform)
„Meine Ehre heißt Treue“ bzw. „Unsere Ehre heißt Treue“ (Losung der SS)
„Blut und Ehre“ (Losung der HJ)
„Deutschland erwache“ (Losung der NSDAP)
„Ein Volk, Ein Reich, Ein Führer“ (Allgemeine Parteilosung)
„Rotfront verrecke“ (Gegen den kommunistischen Roten Frontkämpferbund in der Weimarer Republik gerichtete Hassparole)

Was tun wenn ich Zeug*in werde?

Leitfaden zu Zivilcourage

1. Aufmerksam sein - statt wegsehen

Im Alltag ist es wichtig, sensibel und aufmerksam zu sein – auch bei weniger offensichtlichen Angriffen. Wenn Sie Beleidigungen oder diskriminierendes Verhalten bemerken, schauen Sie nicht weg. Erkennen Sie die Situation an, lassen Sie sich nicht aus Angst zurückweichen, sondern beobachten Sie, was passiert, und fragen Sie sich: Ist jemand in Gefahr und braucht Unterstützung?

2. Helfen - ohne sich selbst zu gefährden

Wenn Sie sich entscheiden einzugreifen, sprechen Sie möglichst die betroffene Person direkt an. Signalisieren Sie Unterstützung und bieten Sie konkret Hilfe an. Holen Sie zusätzlich Unterstützung von anderen Passant*innen oder informieren Sie die Polizei, den Sicherheitsdienst oder den Notruf.
Wichtig dabei: Die eigene Sicherheit geht vor! Konfrontieren Sie Täter*innen nur dann direkt, wenn die Situation überschaubar ist und keine weitere Eskalation zu erwarten ist.

3. Dokumentieren - für Sichtbarkeit

Was Sie beobachten, kann für die betroffene Person später sehr wichtig sein. Deshalb ist es hilfreich, sich so genau wie möglich zu merken, was passiert ist: Wann und wo der Vorfall geschah, wie sich die beteiligten Personen verhalten haben, was gesagt wurde und wie die Situation ablief. Wenn es sicher möglich ist, können auch Fotos oder Videos aufgenommen werden. Diese Informationen können später zum Beispiel bei einer Anzeige bei der Polizei verwendet werden.

4. Unterstützen - nach dem Vorfall

Zivilcourage hört nicht auf, wenn der Vorfall vorbei ist. Menschen, die angegriffen oder bedroht wurden, brauchen oft mehr als nur Schutz im Moment. Es ist wichtig, zuzuhören, das Geschehene ernst zu nehmen und Betroffenen zu signalisieren, dass sie Unterstützung erfahren. Wer relativiert oder beschwichtigt, verharmlost das Erlebte und lässt die Betroffenen allein.
Haltung zu zeigen bedeutet, sich klar gegen rechte Gewalt und Diskriminierung zu positionieren – im Alltag, in Gesprächen und überall dort, wo Menschen ausgegrenzt oder angegriffen werden.

Anlaufstellen

Verschiedenste Anlaufstellen für Opfer von (rechten) Straftaten oder Gewalt

ZEBRA-Zentrum für Betroffene rechter Angriffe e.V.

Eckernförder Straße 87
24116 Kiel

Telefon: 0431 30 14 03 79
E-Mail: info@zebraev.de
Webseite: www.zebraev.de


Website: https://www.awo-sh.de/beratung-gegen-rechtsextremismus

Kontakt: Thorsten Nagel
Telefon: +49 160 8429107
Email: torsten.nagel@rbt-sh.de

Regionalen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus Schleswig-Holstein

LIDA-SH Meldestelle beim Zentrum für Betroffene rechter Angriffe (zebra) e.V.

Email: info@lida-sh.de
Telefon: +49 431 301 403 799
Website: www.lida-sh.de

HAKI e.V., queeres Zentrum für LSBTIQ in Schleswig‑Holstein

Walkerdamm 17
24103 Kiel

Telefon: 0431-17090
E-Mail: post@haki-sh.de
Website: https://haki-sh.de/

Opferschutzbeauftragte und Zentrale Anlaufstelle für Opfer von Straftaten

Lorentzendamm 35
24103 Kiel

Telefon: 0431-988 3763
Email: zentraleanlaufstelle@jumi.landsh.de

Landesstiftung Opferschutz Schleswig-Holstein

Zum Brook 4
24143 Kiel
Telefon: (0431)-56 02 - 29
E-Mail: info@stiftung-opferschutz-sh.de
Website: https://stiftung-opferschutz-sh.de/